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Der Steuertermin

Warum gibt es den Steuertermin?

 

Der Steuertermin ist ein fester Termin, den die Regierung festlegt. Dieser Termin gibt dir die Möglichkeit, deine Steuern wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer rechtzeitig zu bezahlen, um finanzielle Probleme zu vermeiden. Wann und wie viel du zahlen musst, ist im Gesetz festgelegt. Wenn du deine Steuern nicht pünktlich zahlst, musst du mit Mahngebühren rechnen.

Es ist empfehlenswert, einen professionellen Steuerberater oder ein Buchhaltungsbüro zu kontaktieren, um Hilfe beim Melden deiner Steuern zu erhalten. Ein Experte kann dir helfen, alle notwendigen Informationen zu sammeln und deinen Steuertermin problemlos zu bewältigen.

Der Steuertermin ist für jeden von großer Bedeutung und es liegt an dir, diese Verpflichtung ernst zu nehmen und die notwendigen Informationen im Voraus bereitzustellen.

 

 

Was ist die Lohnsteuer?

Als Arbeitnehmer wirst du in der Regel monatlich brutto für netto bezahlt. Was viele jedoch nicht wissen: Ein Teil deines Gehalts geht direkt an den Staat – als Lohnsteuer. Diese wird von deinem Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel deinem Gehalt, Familienstand und Steuerklasse. Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die Selbständige zahlen müssen, ist die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass der Steuertarif für beide Formen grundsätzlich gleich.

 

Wann musst Du die Lohnsteuer abgeben?

Als Arbeitgeber müssen Sie die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter einmal im Monat, vierteljährlich oder jährlich an das Finanzamt abführen. Dies geschieht mithilfe des sogenannten Lohnsteuerabzugsverfahrens. In diesem Verfahren wird die vom Arbeitnehmer zu zahlende Steuer vorab berechnet und direkt beim Arbeitgeber abgezogen.

 

1.     Jährliche Abgabe: - Unter 1.000 Euro zu zahlender Lohnsteuer im Jahr

2.     quartalsweise Abgabe: Ab 1.000 bis 4000 Euro im Jahr  wird quartalsweise abgerechnet.

3.     monatliche Abgabe: ab 4000 Euro abzuführender Lohnsteuer im Jahr muss monatlich abgeführt werden 

 

Achtung : Bei der Lohnsteuer gibt es keine Dauerfristverlängerung. Hier gilt immer der 10. des Folgemonats.

 

Wann musst Du die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Alle Unternehmer, bei denen der Umsatz im Vorjahr mehr als 22.000 € betrug oder die ihre Rechnung freiwillig mit Umsatzsteuer gestellt haben, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Grundsätzlich muss die Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ans Finanzamt übermittelt werden. Unternehmer haben auch die Möglichkeit, sich beim Finanzamt einen Monat länger Zeit zu "erkaufen". Das machst Du mit einer Sondervorauszahlung.

Die Sondervorauszahlung beträgt die ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen vom vorangegangenen Kalenderjahr und wird mit der Umsatzsteuer Voranmeldung im Dezember gemeldet.

Ob Du die Umsatzsteuer jährlich, quartalsweise oder monatlich abgibst, entscheidet das Finanzamt aufgrund deiner Umsätze des vergangenen Jahres und informiert Dich darüber.

 

Für die Umsatzsteuer gelten folgende Grenzen:

1.  Jährliche Abgabe: - Unter 1.000 Euro UmSt-Einnahmen im Jahr wird einmal jährlich abgerechnet und das passiert in der Umsatzsteuererklärung.

2.     quartalsweise Abgabe: Ab 1.000 bis 7.500 Euro wird quartalsweise abgerechnet.

3.     monatliche Abgabe: Bei mehr als 7.500 Euro im Jahr  wird monatlich abgerechnet und bei Existenzgründer.

 

Für Existenzgründer ist die Gesetzeslage sehr deutlich: Innerhalb der ersten beiden Jahre muss die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat abgegeben werden. Erst ab dem 3. Jahr nach der Gründung können Neugründer die Umsatzsteuervoranmeldung auch vierteljährlich abgeben.

 

Also nochmal zusammengefasst : Ob ein Unternehmer überhaupt Umsatzsteuer melden muss, also von der Kleinunternehmerschaft befreit ist, muss über 22.000€ Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr umsetzten. In welchen Turnus abzugeben ist entscheidet, wieviel Umsatzsteuer Du im Vorjahr gezahlt hast.

 

 Was ist die Umsatzsteuererklärung und wann muss ich sie abgeben?

 

Die Umsatzsteuererklärung wird im Zuge des Jahresabschlusses gemacht und dient lediglich dazu, den Gesamtüberblick über deine steuerlichen Verpflichtungen vom ganzen Jahr anzugeben und eventuelle Differenzen zwischen Voranmeldungen und dem Jahresergebnis auszugleichen

Es lohnt sich also, bereits während des Jahres deine Buchhaltung ordentlich zu führen und regelmäßig die Voranmeldungen abzugeben. So wird es dir leichter fallen, am Ende des Jahres die Umsatzsteuerjahreserklärung korrekt auszufüllen und fristgerecht abzugeben.

 

Was passiert, wenn du den Steuertermin verpasst?

Sobald die Zahlungs- bzw Meldungsfrist abgelaufen ist, wird dem Unternehmer für jeden angefangenen Monat, in dem das Geld nicht beglichen wurde, ein Säumniszuschlag in Höhe von

1 % des zu zahlenden Betrags berechnet. Der Betrag des Säumniszuschlags wird gesetzlich festgelegt und basiert auf einer klaren Berechnung. Das hat den Vorteil, dass die Forderung automatisch und ohne manuelle Überprüfung durch das Finanzamt erhöht wird.

Der Säumniszuschlag gilt nur für neue Monate, die nach Ablauf der Zahlungsfrist beginnen. Angenommen, die Frist endet am 23.08. und der SteuerzahlerIn zahlt erst am 26.09., dann wird nur ein Säumniszuschlag von 1 % erhoben, da der Monat Oktober noch nicht begonnen hat.

Um das System zu verdeutlichen, nehmen wir an, dass 2.500 € an Steuern nachgezahlt werden müssen. Im ersten Monat beträgt der Säumniszuschlag 25 €, im zweiten Monat bereits 40 € und so weiter.

Sollte der/die SchuldnerIn weiterhin nicht zahlen, wird der Säumniszuschlag kontinuierlich erhöht, bis die Steuerschuld und der Säumniszuschlag ausgeglichen sind. Um sicherzustellen, dass die Berechnungsbasis erhalten bleibt, werden größere Beträge auf 50 € abgerundet.

Wenn sich die Säumniszuschläge über einen längeren Zeitraum anhäufen, gilt die Regelung von

1 % nicht mehr. Ebenso werden Wochenendtage berücksichtigt: Wenn die Frist auf einen Samstag fällt, wird der nächste Säumniszuschlag erst am Montag berechnet.

Deshalb solltest du unbedingt darauf achten, deine Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Aber auch wenn es schon zu spät ist, lohnt es sich immer noch, die Steuern nachzumelden, um weitere Strafen zu vermeiden.

 

Die Schätzung als letztes Mittel

Wenn du deine Meldungen nicht rechtzeitig abgibst, musst du damit rechnen, dass das Finanzamt für dich eine Schätzung vornimmt. Ein solcher Schätzungsbescheid wird zum einem in der Regel zu deinem Ungunsten ausfallen und zum anderen bist du dennoch zur Abgabe verpflichtet. Einspruch kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einlegen, danach wird er bestandskräftig.