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Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung

Welchen Beitrag Du für deine gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zahlen, bemisst sich anhand deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze ist dabei ein wichtiger Faktor. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Du Beiträge zahlen müsst.

 

Was ist der Beitragsnachweis?

Monatlich müssen die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten berechnet werden.  Hierfür wird der Beitragsnachweis genutzt, um der zuständigen Einzugsstelle - sprich, der Krankenkasse - die genaue Höhe und Verteilung der Beiträge mitzuteilen, die vom Arbeitgeber zu entrichten sind. Dieser Vorgang ist unerlässlich, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern zu pflegen.

 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Für das Jahr 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.987,50  Euro. Verdienst Du mehr als diesen Betrag, werden deine Beitragssätze nur noch auf den Höchstbetrag berechnet.

Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat kranken versichern lassen. 

Es gibt jedoch auch eine Mindestbeitragsgrenze für Geringverdiener und Selbstständige mit

niedrigem Einkommen. Diese beträgt aktuell etwa 158,43 Euro pro Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig zu wissen ist außerdem: Die Versicherten im angstellten Verhältnis tragen nicht alleine die Kosten ihrer Gesundheits- oder Pflegeleistungen – auch Arbeitgeber beteiligen sich i.d. R. zu 50% an den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Insgesamt gilt also: Je höher Ihr Einkommen ausfällt, desto höher sind auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – aber immer unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit.  

 

Was sind zu unrecht bezahlte Beitragsnachweise?

Unrecht bezahlte Betragsnachweise sind Beiträge, die du geleistet hast, obwohl du dazu nicht verpflichtet warst. Das kann zum Beispiel passieren, 

  • wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind
  • für Ihre Versicherungsbeiträge auch der Teil Ihrer Versorgungsbezüge, Ihres Arbeitseinkommens aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit 
  • oder Ihrer Rente zugrunde gelegt wurde, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Oder

  • Sie sind freiwillig versichert;
  • Sie sind selbstständig beziehungsweise arbeiten freiberuflich;
  • Sie erzielen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und 
  • Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen war geringer als die Beitragsbemessungsgrenze, anhand derer Ihre Krankenkasse den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung berechnet hat.

Es gibt Unterschiede im Verfahrensablauf für versicherungspflichtig Beschäftigte und freiwillig Versicherte. Wenn Du versicherungspflichtig beschäftigt bist, informiert Dich deine Krankenkasse automatisch, wenn es zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze gekommen ist und wie Du die Erstattung von Beiträgen beantragen kannst.

 

Wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist, musst Du dich selbst bei deiner Krankenkasse erkundigen, wie Du den Antrag auf Erstattung von Beiträgen stellen kannst. In beiden Fällen prüft die Krankenkasse, ob ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen besteht und erstattet Dir zu viel gezahlte Beiträge, wenn dies der Fall ist.

 

Fristen

Für versicherungspflichtig Beschäftigte:

In der Regel informiert Ihre Krankenkasse Dich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs über die Möglichkeit der Erstattung, nachdem Du im Februar die Jahresmeldung deines Arbeitgebers erhalten hast. Darüber hinaus gilt für Erstattung von Beiträgen eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Beispielsweise kannst Du bis zum 31.12 2022 die Erstattung von Beiträgen beantragen, die Du seit dem 01.01.2018 zu viel gezahlt hast. 

Für freiwillig Versicherte: 

Die Erstattung kannst Du erst nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, für das Du die Beiträge gezahlt haben. Du musst  die Erstattung innerhalb der folgenden 3 Jahre beantragen.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 7 Werktage.  Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung muss deine Krankenkasse die notwendigen Informationen, sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.   Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.   Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.  Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder deine Krankenkasse versandt werden. 

 

Wie können wir uns vor ungerechtfertigten Zahlungen schützen?

Zunächst empfiehlt es sich, deine Lohnabrechnungen gründlich zu checken, um sicherzugehen, dass alle Berechnungen fehlerfrei sind. Im Zweifel sprich mit deiner Lohnbuchhalterin. Mit diesen Maßnahmen kannst du dich gegen unverdiente Zahlungen absichern und gewährleisten, dass du nur für tatsächliche Beitragsnachweise zahlst.

 

Fazit: Lass dich erstatten – es ist einfacher als du denkst!

Wenn du unabsichtlich eine doppelte Zahlung geleistet hast, solltest du dich umgehend um eine Erstattung bemühen. Es mag kompliziert erscheinen, aber es ist einfacher als du denkst! Falls Du dennoch Hilfe beim Ausfüllen des Formulars hast, sprich mich an. Ich unterstütze Dich gerne. Viele Krankenkassen  haben mittlerweile Online-Formulare eingerichtet, um Erstattungsanfragen schnell und einfach bearbeiten zu können.

Hier der Link zu dem Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung,

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Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung,
Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung,
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