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Energiepreispauschale

Wann werden die 300 € Energiepauschale ausgezahlt?

Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepauschale von 300 Euro soll im September 2022 ausgezahlt werden, also mit der August Lohnabrechnung. 

 

Wer bekommt die Energiepauschale von 300 €?

Die Bundesregierung zahlt eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro an alle Erwerbstätigen, die einer einkommensteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen:

  • in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
  • in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder
  • als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuerter Arbeitslohn beziehen.
  • Beschäftigte in der passiven Phase der Altersteilzeit,
  • Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen,
  • Beschäftigte mit einem aktiven Dienstverhältnis, Beschäftigte in Elternzeit mit Elterngeldbezug

Was heißt in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen?

Als MinijobberIn hast Du die Möglichkeit in mehrere Firmen parallel zu arbeiten, ohne dabei über die Grenze von  450€ / ab 01.10.2022 dann 540,00€ zu kommen. Da aber jedem Arbeitnehmer nur eine Pauschale zusteht, ist es wichtig abzuklären wo die erste ( und einigste) Arbeitsstelle ist, über die dann die 300€ ausgezahlt werden. Dafür muss der Minijobber eine Absicherung unterzeichnen, die das bestätigt. 

Unten die Datei für den Download....

 

Zahlen alle ArbeitgeberInnen die Pauschale an ihre Mitarbeiter?

  • Wenn Du monatlich die Lohnsteuer an das Finanzamt abführst, zahlst Du die Pauschale an deine ArbeitnehmerInnen mit der Lohnabrechnung August 2022 und bekommst bei der Lohnsteueranmeldung im September die Pauschale wieder erstattet. 
  • Wird die Lohnsteuer quartalsweise abgeführt, bezahlst Du die Pauschale mit der September Lohnabrechnung und holst Dir das Geld mit der Lohnsteueranmeldung im Oktober wieder.
  • Die UnternehmerInnen, die nur jährlich die Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt abführen, müssen den Arbeitnehmern keine Pauschale auszahlen. Stattdessen holen sich die ArbeitnehmerInnen das Geld bei der Einkommenssteuererklärung 2022 direkt vom Staat.

Wichtig: Die Energiepreispauschale ist lohnsteuerpflichtig. Der Mitarbeiter bekommt also nicht die vollen 300 Euro ausgezahlt. Achte darauf das auf der Lohnsteuerbescheinigung 2022 die 300 Euro mit dem Vermerk "E" für "Einmalbezug" auftauchen.

 

Wann bekommen Arbeitgeber ihr Geld zurück?

Dem Arbeitgeber wird die Energiepreispauschale mit der Lohnsteuer in der Lohnsteueranmeldung verrechnet. Du kannst die Pauschale schon mit der Lohnsteuer am 10. September  (also mit der Lohnsteuer für den August) verrechnen. Wann Du die Lohnabrechnung August auszahlst, spielt dabei keine Rolle. Ich betreue auch Mandaten die allen Mitarbeitern die Energiepreispauschale ausbezahlt haben, obwohl sie erst zur jährlichen Lohnsteueranmeldung verpflichtet sind, somit gehen sie dann in Vorleistung bis zum Februar 2023.

 

Wann weiß der Unternehmer, wann er die Lohnsteuer abführen soll?

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums abgegeben werden. Dieser Zeitraum richtet sich nach der Höhe der für das Vorjahr abzuführenden Lohnsteuer.

Anmeldezeitraum ist:

  • der Kalendermonat, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5.000 EUR betragen hat;
  • das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 EUR, aber höchstens 5.000 EUR betragen hat;
  • das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat  

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Bestätigung über erstes Dienstverhältnis
Bestätigung Erstes DIenstverhältnis.pdf
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