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Die gerechte Grundsteuer

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird jährlich von Kommunen und Gemeinden erhoben. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sind bisher die sogenannten Einheitswerte. Da diese jedoch zu lange nicht erneuert wurden, wurde entschieden, dass die Grundsteuer neu berechnet werden müsse. Zum ersten Mal bezahlt werden muss die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025.

 

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Jede Eigentümer*in eines Grundstücks oder einer Wohnung ist von der neuen Grundsteuer betroffen und muss im Laufe des Jahres den Grundsteuerwertbescheid abgeben. Das Grundsteuerreformgesetz erfordert eine Neubewertung der Grundstücke. Die grundsätzlichen Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz), mit denen die Grundsteuer berechnet wird, ändern sich nicht. Wie bisher ist der Wert des Grundstücks auch der Basiswert für die Berechnung. Dieser wird mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer. Der Grundstückswert wird allerdings anders ermittelt als bisher. Zur Berechnung des Grundstückswertes zieht man nun einen Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete heran.

 

Die Feststellungserklärung über ELSTER

Die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer muss elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Das ist seit dem 1. Juli möglich. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober.

Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies zeitnah beantragen, da der Registrierungsprozess einige Zeit in Anspruch nimmt. Hier meine Anleitung zum Download auf Management-kirchner.de 

 

Welche Daten bei der Feststellungserklärung angegeben werden müssen, ist abhängig davon, in welchem Bundesland das zu berechnende Eigentum liegt. 

Detaillierte  Hilfe gibt es unter www.boris.nrw.de.

 

Wie ändern sich die Einheitswerte?

Um den Einheitswert zu bestimmen, greift das Finanzamt derzeit auf veraltete Grundstückswerte aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) beziehungsweise 1935 (neue Bundesländer) zurück. Das soll sich mit der Grundsteuer-Reform ändern.

Das Bundesmodell sieht vor, dass alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Folgende Kriterien spielen dabei künftig eine Rolle:

 

  • der Bodenrichtwert
  • die Grundstücksfläche
  • die Immobilienart
  • die Nettokaltmiete
  • die Gebäudefläche
  • der Gebäuderichtwert

Aber Achtung: Dies gilt nur für die Bundesländer, die das Bundesmodell für sich übernehmen.  Einige Bundesländer haben die Regelung entsprechend angepasst – es ist also nicht einheitlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das zu berechnende Eigentum liegt.

 

Wie wird die Grundsteuer ab 2025 in den einzelnen Bundesländern berechnet?

  • Grundsteuer in Baden-Württemberg  Wer in Baden-Württemberg wohnt, kann mit einem abgewandelten Grundsteuer-Modell rechnen. Der Wert des Grundbesitzes wird zukünftig anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts bestimmt. Daraus ergibt sich der sogenannte Grundsteuerwert. Dieser ersetzt den bisherigen Einheitswert. Die Steuermesszahl senkt die Landesregierung um 30 Prozent auf zukünftig 1,3 Promille. Die Höhe des Hebesatzes legen die Kommunen, wie bisher auch, selbst fest.
  • Grundsteuer in Bayern Flächenmodell statt Bundesmodell – das ist das Motto der bayerischen Landesregierung. Hierbei basiert die Berechnung der Grundsteuer auf Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen. Darunter versteht man einen bestimmten Zahlenwert je Quadratmeter Boden und Gebäudefläche. Nachdem die beiden Werte miteinander multipliziert wurden, kommt die Steuermesszahl hinzu. Diese sinkt wie in Baden-Württemberg um 30 Prozent – allerdings ausschließlich bei Wohnflächen. Außerdem sieht das Flächenmodell vor, dass die Bemessungsgrundlage ein einziges Mal, das heißt zum 1.1.2022, festgelegt wird. Änderungen gibt es nur, wenn die Fläche größer oder kleiner wird beziehungsweise, wenn das Gebäude anderweitig genutzt wird.
  • Grundsteuer in Berlin In Berlin gilt ab 2025 das oben beschriebene Modell des Bunde
  • Grundsteuer in Brandenburg Brandenburg hat sich ebenfalls entschieden, das Bundesmodell Eins zu Eins umzusetzen.
  • Grundsteuer in Bremen Auch in Bremen folgt man den Vorschlägen der Bundesregierung.
  • Grundsteuer in HamburgHamburg nutzt das sogenannte Wohnlagemodell. Das bedeutet: Die Lage des Grundstücks fließt künftig zusätzlich in die Berechnung der Grundsteuer mit ein. Auf den ersten Blick ähnelt das Wohnlagemodell dem bayerischen Flächenmodell. Denn auch hier sind für die Berechnung der Grundsteuerwerte Äquivalenzzahlen sowie Grundstücks- und Gebäudefläche maßgeblich. Die beiden Werte werden mit 0,04 Euro pro Quadratmeter (Grundstücksflächen) beziehungsweise mit 0,50 Euro pro Quadratmeter (Gebäudeflächen) multipliziert. Für bestimmte Gebäudearten (zum Beispiel Sozialbauten) gewährt die Hansestadt ihren Steuerzahlern Ermäßigungen. Zusätzlich wird wie beim Bundesmodell die Grundsteuer C eingeführt. Die Höhe der Hebesätze soll bis 2024 feststehen.
  • Grundsteuer in Hessen Hessen hat ein eigenes Steuermodell entwickelt, das sogenannte „Hessen-Modell“. Dabei kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zum Einsatz. Die Fläche des Grundstücks bildet demnach die Grundlage für die Berechnung. Zusätzlich sollen Finanzämter in Hessen künftig auch die Lage berücksichtigen. Um den Faktor zu bestimmen, werden die Bodenrichtwerte herangezogen. Kommunen in Hessen passen ihre Hebesätze an das neue Modell an.
  • Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern plant, das Bundesmodell umzusetzen.
  • Grundsteuer in Niedersachsen Niedersachsen weicht wie viele andere vom Weg ab. Hier möchte man das Flächen-Lage-Modell anwenden. Das basiert im Prinzip auf dem bayerischen Flächenmodell. Allerdings kommt, wie der Name schon sagt, die Lage hinzu. Dazu wird mit Hilfe des Bodenrichtwerts ein Lagefaktor bestimmt. Dieser wird anschließend mit den Äquivalenzzahlen der Grundstücksfläche beziehungsweise der Gebäudefläche multipliziert.
  • Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen wird künftig das Bundesmodell zum Einsatz kommen.
  • Grundsteuer in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz setzt ebenfalls das Modell des Bundes um.
  • Grundsteuer im Saarland Das Saarland ist zwar im Großen und Ganzen mit dem Bundesmodell einverstanden – bis auf eine Ausnahme. Die für die Berechnung herangezogenen Steuermesszahlen sollen den Unterschied zwischen Wohnflächen auf der einen und Gewerbeflächen auf der anderen Seite widerspiegeln.
  • Grundsteuer in Sachsen Sachsen orientiert sich am Saarland. Auch hier soll künftig die Nutzungsart des Grundstücks bei der Steuermesszahl eine Rolle spielen. Konkret bedeutet das: Ab 2025 beträgt der Wert bei Wohngrundstücken und unbebauten Grundstücken 0,36 Promille, bei Geschäftsgrundstücken 0,72 Promille. 
  • Grundsteuer in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt wird künftig das Bundesmodell zum Einsatz kommen.
  • Grundsteuer in Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein setzt ab 2025 das Bundesmodell um.
  • Grundsteuer in ThüringenAuch Thüringen hat dem Bundesmodell zugestimmt.

 

 

Was bedeutet die neue Grundsteuer ab 2022?

Jeder Immobilieneigentümer in der Bundesrepublik Deutschland muss bis zum 31.10.2022 eigenständig tätig werden und sich über Regeln und Rahmenbedingungen informieren, die vor Ort gelten. Eigentümer sind dazu verpflichtet im vorgegebenen Zeitrahmen von Anfang Juli bis voraussichtlich Ende Oktober einen Grundsteuerwertbescheid (oder auch Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte) abzugeben.

 

Was passiert ab dem 1. Januar 2025?

Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Ihr Grundsteuerwertbescheid, den Sie in diesem Jahr einreichen müssen, dient zur Berechnung der neuen Grundsteuer.

Bei Fragen helfe ich Dir dabei unter kontakt@management-kirchner.de