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Ab wann bist Du KleinunternehmerIn?

Wieviel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Bei der Kleinunternehmer-Regelung darf laut §19 UStG  die umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen eine Umsatzgrenze grundsätzlich von 22.000,00€ Umsatz nicht übersteige. Diese gilt für 12 Monate und hier ist der Umsatz gemeint, nicht der Gewinn.

 

Wie berechne ich meinen Umsatz, wenn ich mich mitten im Jahr selbstständig mache?

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt eine anteilige Berechnung. Ist z.B. der Unternehmungsstart am 15. Mai 2020 erfolgt, beträgt die Umsatzgrenze 14.667 € ( 8 / 12 von 22.000 €). Angefangene Kalendermonate werden bei der Umrechnung grundsächlich als volle Kalendermonate behandelt.

 

Ab wann bist du umsatzsteuerpflichtig ?

Ist der Umsatz höher als 22.000,00 € im Jahr, darf keine Kleinunternehmer- Regelung in Anspruch genommen werden. Das Finanzamt informiert Dich dazu.

 

Was bedeutet Steuerbefreiung ?

Die Steuerbefreiung der Kleinunternehmer ist nicht zu verwechseln mit anderen Steuerbefreiungen bei Lieferungen & Leistungen von deutschen Unternehmern. Hierzu gehören:

  • Ärztliche Heilbehandlungen
  • Handel mit menschlichen Organen
  • Vermietung & Verpachtungen von Grundstücken
  • Leistungen von Bausparkassen – und Versicherungsvertretern und Versicherungsmarklern
  • Angebote allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen oder
  • Leistungen selbstständiger Lehrkräfte an solchen Einrichtungen

Ab wann wird der Jahresumsatz berechnet ?

Die Unternehmereigenschaft beginnen zwar schon mit den Vorbereitungshandlungen und nicht erst wenn tatsächlich Einnahmen fließen. Erzielt man aber tatsächlich Einnahmen, werden die auf einen Jahresumsatz berechnet und überprüft, ob man die Umsatzgrenze nicht überschritten hat.

 

Bin ich im Ausland auch Kleinunternehmer? 

Nur inländische Unternehmer dürfen sich als Kleinunternehmer bezeichnen. Unternehmen außerhalb von Deutschland sind laut §19 UStG kein Kleinunternehmen und profitieren daher nicht von der in Deutschland gültigen Regelung. Du schreibst in deinen Rechnungen ins Ausland ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

 

Wie schreibst Du als KleinunternehmerIn deine Rechnung?

Auf deiner Rechnung muss der Hinweis auf die Steuerbefreiung mit Nennung des §19 Abs. 1 UStG vermerkt sein.

Beispiel:  Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen?

Nein. Wenn Du keine Umsatzsteuer abführst, darfst Du auch keine Vorsteuer abgezogen werden.

 

Bei Unklarheiten, ob etwas steuerfrei ist oder nicht könnt ihr euch auch gerne bei mir melden. 

kontakt@management -kirchner.de