Klassische Reisekosten sind :
- Transport: Flüge, Züge und auch der PKW zählen zu den häufigsten Fortbewegungsmitteln für Geschäftsreisen
- Übernachtung: Ausgaben für die Unterkunft in Hotel oder Apartment sind ebenso fester Bestandteil der Reisekostenabrechnung.
- Verpflegung: Bewirtungsbelege können als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Hinzu kommt auch der Verpflegungsmehraufwand (bei einer Dauer von mehr als 8 Stunden)
- Sonstige Kosten: Parkplatz, Tanken oder Büromaterial
FORMULAR FÜR DEINE REISEKOSTENABRECHNUNG INKL. REISEZIELTABELLE
Was ist ein Verpflegungsmehraufwand?
Je nach Dauer der Reise und Reiseziel kommen hier verschiedene Pauschalen zum Tragen.
- Kleine Verpflegungspauschale: bei Geschäftsreisen mit einer Dauer von mehr als acht Stunden und weniger als 24 Stunden. Auch gilt dieser Spesensatz für An- und Abreisetage mehrtägiger Geschäftsreisen.
- Große Verpflegungspauschale: für Geschäftsreisen, die länger als 24 Stunden dauern, wird dieser Spesensatz für jeden ganzen Tag angewendet. Ein ganzer Tag heißt hier tatsächlich von 0:00-24:00Uhr
Wie hoch sind die aktuellen Pauschalbeträge für Deutschland 2021 ?
kleine Verpflegungspauschale: 14,00 €
große Verpflegungspauschale : 28,00 €
Wie sind die aktuellen Pauschalbeträge für das Ausland 2021 ?
Für in der Liste nicht aufgeführte Länder sind die Beträge für Luxemburg anzusetzen, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Da im Ausland auch manchmal innerhalb eines Landes ( z.B. Frankreich) unterschiedliche Verpflegungspauschalen gelten, wird es bei der Abrechnung interessant, wenn es um die Berechnung der einzelnen Tagessätze vor Ort geht.
Was sind die Besonderheiten bei der Reisekostenabrechnung ?
- Werden an einem Kalendertag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird.
- Bei Reisen vom Inland in das Ausland ist der Tagegeldsatz für das vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichte Land bzw. die zuletzt erreichte gesondert in der Auslandsreisekostentabelle aufgeführte Stadt maßgebend.
- Bei Reisen innerhalb des Auslands ist der Tagegeldsatz für das vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichte Land bzw. die zuletzt erreichte gesondert in der Auslandsreisekostentabelle aufgeführte Stadt maßgebend.
- Bei Rückreisen vom Ausland in das Inland richtet sich der Tagegeldsatz nach dem Land bzw. der gesondert aufgeführten Stadt, wo der Arbeitnehmer zuletzt im Ausland tätig war.