Verwechslungsgefahr! Je länger die Coronakrise dauert, desto mehr Hilfsprogramme schafft die Bundesregierung. Damit ihr nicht den Überblick verliert, habe ich die bisherigen
Regelungen aufgezählt:
- Soforthilfe: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum März bis Ende Juni 2020. Baden-Württemberg,
Berlin, Hamburg, NRW und Thüringen gewähren auch weitere Zuschüsse, u.a. zum Lebensunterhalt.
- Überbrückungshilfe I: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum Juni bis Ende August 2020.
Baden-Württemberg, NRW und Thüringen gewähren Zuschüsse zum Lebensunterhalt.
- Überbrückungshilfe II: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum September bis Ende Dezember
2020. Baden-Württemberg, NRW und Thüringen gewähren Zuschüsse zum Lebensunterhalt.
- Novemberhilfe: Umsatzausfallerstattung für vom Lockdown direkt und indirekt betroffene Unternehmen. Gilt für
den Zeitraum des Lockdowns ab November 2020.
- Überbrückungshilfe III: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.
- Neustarthilfe: Zuschüsse für Solo-Selbstständige für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Gilt für betriebliche
Kosten sowie Lebenshaltungskosten.