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HILFSPROGRAMME DER BUNDESREGIERUNG

 Verwechslungsgefahr! Je länger die Coronakrise dauert, desto mehr Hilfsprogramme schafft die Bundesregierung. Damit ihr nicht den Überblick verliert, habe ich die bisherigen Regelungen aufgezählt: 

  1. Soforthilfe: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum März bis Ende Juni 2020. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, NRW und Thüringen gewähren auch weitere Zuschüsse, u.a. zum Lebensunterhalt. 
  2. Überbrückungshilfe I: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum Juni bis Ende August 2020. Baden-Württemberg, NRW und Thüringen gewähren Zuschüsse zum Lebensunterhalt. 
  3. Überbrückungshilfe II: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum September bis Ende Dezember 2020. Baden-Württemberg, NRW und Thüringen gewähren Zuschüsse zum Lebensunterhalt. 
  4. Novemberhilfe: Umsatzausfallerstattung für vom Lockdown direkt und indirekt betroffene Unternehmen. Gilt für den Zeitraum des Lockdowns ab November 2020. 
  5. Überbrückungshilfe III: Zuschüsse für betriebliche Kosten für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. 
  6. Neustarthilfe: Zuschüsse für Solo-Selbstständige für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Gilt für betriebliche Kosten sowie Lebenshaltungskosten.