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HOMEOFFICE PAUSCHALE

Wegen der Corona-Krise mussten viele Menschen seit letztem  Jahr von zuHause aus arbeiten. Arbeitnehmer sollen dieses und nächstes Jahr bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können, um die Mehrbelastungen durch das Arbeiten im eigenen Domizil auszugleichen.

Damit sind die Belastungen wie z.B. Stromverbrauch, Nutzung des eigenen Druckers und Laptops gemeint. Ein festes Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung mehr, um die Kosten geltend zu machen.

Dies gilt bis zu 120 Tage, also insgesamt bis zu 600€. Bei mehr als 120 Tagen bleibt es dennoch nur bei 600€. Obwohl Du keine Nachweise beim Finanzamt einreichen müsstest, ob Du tatsächlich im Homeoffice gearbeitet hast, rate ich dennoch dazu, sich eine Bestätigung vom Chef zu besorgen.

 

Wie setzt Du die Homeoffice-Pauschale ab?

Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten, wie Weiterbildung, Arbeitskleidung und auch die Entfernungspauschale. Einzutragen in der EkSt Erklärung: Anlage N, Seite 2-4, Zeile 31-87.

Bei der Einkommenssteuererklärung bekommt sowieso jeder Steuerzahler pauschal 1000 € Werbungskosten angerechnet. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 € kommt, wird also extra entlastet. TIP: Auch Anschaffungen wie einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop kann man in diesem Fall als Werbungskosten absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.